Heilmittelpraxen, die ambulante Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V im Kurort erbringen, sind seit Inkrafttreten der „Vereinbarung nach § 137 d Abs. 3 SGB V“ zum 1. September 2010 verpflichtet, ein (einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement (QM) in ihrer Praxis einzuführen. Da sind grundsätzliche Anforderung an ein QM-System festgelegt worden, die das auf Grundlage der DIN EN ISO 9001:2008 erstellte QM-System des Instituts für Qualitätssicherung in der Heilmittelversorgung e. V. (IQH) erfüllt.
Die Workshopreihe besteht aus 2 Teilen. Eingangs zum ersten Workshop
erhalten die Teilnehmer das IQH-Handbuch. Anhand dieses Handbuchs werden
in den Workshops die Arbeitsabläufe der Praxen durchleuchtet und ggf.
optimiert.
Dokumentieren Sie Qualität und unterscheiden Sie sich dadurch von
anderen Praxen! Nutzen Sie diesen Wettbewerbsvorteil – mit uns können
Sie sich das leisten!
Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte entweder formlos per E-Mail-Adresse unter info@iqhv.de an oder nutzen Sie unsere Warenkorbfunktion.