Heilmittelpraxen, die ambulante Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V im Kurort erbringen, sind seit Inkrafttreten der „Vereinbarung nach § 137 d Abs. 3 SGB V“ zum 1. September 2010 verpflichtet, ein QM-System in ihre Praxis einzuführen und dies nachzuweisen. Eine ausführliche Berichterstattung zu dem Thema „Qualitätsmanagement in Kurorten“ finden Sie hier.
Ab Herbst 2011 bietet das IQH erstmals für Heilmittelerbringer in Kurorten eine zweitägige Workshopreihe in Wiesbaden an, die speziell auf die besagte Vereinbarung und die daraus resultierenden Verpflichtungen zugeschnitten ist.
Workshopreihe „QM in Kurorten“
Teil 1 28. Oktober 2011
Teil 2 29. Oktober 2011
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus, 65207 Wiesbaden Naurod
Kosten: 380,00 Euro (M) /// 460,00 Euro (NM)
(inkl. Mittagessen)
Fortbildungspunkte: 19 Punkte
(werden vorbehaltlich einer noch ausstehenden Einigung auf der Spitzenverbandsebene vergeben)
Referentin: Andrea Höltervenhoff, Diplom-Pflegewirtin
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gern die IQH-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0234/97745-36 oder per E-Mail unter info@iqhv.de.